NACHTFLUGQUALIFIKATION (N-VFR)
Als ausgebildeter Privatpilot dürfen Sie nur Sichtflüge bei Tag durchführen. Mit dieser zusätzlichen Ausbildung sind Sie berechtigt, nichtgewerblich auch Nachts zu fliegen. Diese Ausbildung ist Voraussetzung für die Weiterbildung zum Berufspiloten (kann aber auch direkt in den Berufspiloten-Kurs integriert werden).
